


Die Leuchte L’epma
Diese komponierte Grenzerfahrung des Designs besteht aus zwei primären Komponenten, aus einer grünen Singallleuchte einer Ampelanlage und einer Staffelei anstelle eines Stativs. Weil Leuchten mit Stativ aus Fotostudios oder Filmsets bekannt sind, würde dies ein bekanntes Schema erfüllen.
Damit die Staffelei auf ihren vorherigen Gebrauch hinweist, sind Farbflecken unvermeidlich.
Dies zeigt die getroffene Auswahl, in der sich gegen einen Scheinwerfer entschieden wurde. Die Singallleuchte verweist noch auf eine Ampel. Somit ist sie die Antwort auf das Haufenparadox „Ampel“, während die Staffelei keinen Überrest repräsentiert. Sie ist die Komposition, die sie sein soll. Aus den vorhandenen Varianten von Staffeleien fiel die Entscheidung auf eine Transportvariante, damit die Leuchte zum einen höhenverstellbar ist und zum anderen ein kleineres Versandverpackungsvolumen einnehmen kann. Nach der Auswahl ist die Relation gestaltet, denn die Singallleuchte ist in der Staffelei eingeklemmt, also nicht geschraubt oder geklebt. Damit bleibt ein Körnchen modulares Design übrig, weswegen nach Wunsch die Singallleuchte in eine andere Relation eingeklemmt werden kann. Die drei komponierenden Wege sind die statische Abhängigkeit der Singallleuchter zur Staffelei, die Erfüllung der Funktion als Leuchte und dass die Komposition einen Namen bekam; sie heißt L‘epma.
Um L‘epmas Recht als Beispiel für Design zu gelten bedarf es der Narration und eventuell kann sie vergleichsweise wie bei Duchamps Fahrrad-Rad oder Memphis Möbel, für eine Diskussion sorgen. Die Zeit wird zeigen, ob L‘epma eine Grenzerfahrung bleibt oder die Ränder des Designs erweitet.